Insolvenzforderung

Insolvenzforderung
die einem Insolvenzgläubiger zustehende Forderung (Gegensatz Anspruch auf  Aussonderung,  Absonderung und Masseanspruch). Anmeldung beim Insolvenzgericht unter Angabe des Betrages und Schuldgrundes. I. wird im Prüfungstermin geprüft und ist festgestellt, wenn weder der Insolvenzverwalter noch ein anwesender Insolvenzgläubiger widerspricht oder ein erhobener Widerspruch beseitigt ist (§ 178 InsO). Die Feststellung der I. wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem Insolvenzverwalter allen Insolvenzgläubigern (§ 183 InsO); sie ist auf Wechseln, Schuldscheinen oder ähnlichen Urkunden zu vermerken (§ 178 II InsO).

Lexikon der Economics. 2013.

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