Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… … Deutsch Wikipedia
Eigenkapital — Das Eigenkapital (engl. Equity) ist der Teil eines Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Der Begriff ist in der Betriebswirtschaft, im Kapitalmarkt und im Bereich der Immobilienfinanzierung von Bedeutung. Der relative Anteil … Deutsch Wikipedia
Restschuldbefreiung — Die Restschuldbefreiung ist in vielen Ländern eine Möglichkeit, Schuldner nach einigen Jahren von Schulden befreien zu lassen, die diese nicht bezahlen können. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Bedeutung 1.2 Verfahren 1.2.1 … Deutsch Wikipedia
Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland — Einzelunternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB Gesellschaft) AG KGaA GmbH eG Gründung Mindestanzahl der Gründer 1 2 2 2 2 1 5 1 … Deutsch Wikipedia
Ersatzaussonderung — Begriff der Insolvenzordnung (§ 48 InsO). E. kommt in Betracht, wenn jemand ein Recht auf ⇡ Aussonderung gehabt hätte, zu dessen Geltendmachung er jedoch infolge unberechtigter entgeltlicher Veräußerung (1) durch den ⇡ Gemeinschuldner vor oder… … Lexikon der Economics
Insolvenzanfechtung — Recht des ⇡ Insolvenzverwalters, gewisse kurz vor ⇡ Insolvenzeröffnung von oder mit dem ⇡ Gemeinschuldner zum Nachteil der ⇡ Insolvenzgläubiger vorgenommene Rechtshandlungen in ihren Wirkungen rückgängig zu machen und die veräußerten… … Lexikon der Economics
Kreditsicherheiten — 1. Begriff: Vermögensgegenstand (⇡ Sachen und ⇡ Rechte), der den ⇡ Gläubiger gegen das Ausfallrisiko (⇡ Kreditrisiko) aus einer Kreditgewährung absichern soll. Auf Sicherheiten bestehen Kreditinstitute v.a. im mittel und langfristigen Bereich,… … Lexikon der Economics
Massegläubiger — I. Begriff:Gläubiger, die volle Befriedigung aus der ⇡ Insolvenzmasse vor allen ⇡ Insolvenzgläubigern beanspruchen können (§§ 53–55 InsO). II. Ansprüche:Ausschließlich durch oder während des Verfahrens entstehend. 1. Massekosten: a) Gerichtliche… … Lexikon der Economics